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o.g. genannten Krane können mit einer elektronischen Dreh-
und Ausladungsbegrenzung ausgestattet. Das heißt ein bestimmter
"Kreisausschnitt" kann gesperrt werden; zum Beispiel eine
elektrische Oberleitung der angrenzenden Bahnlinie mit entsprechendem
Sicherheitsabstand.
Sollte der Kranführer
mit der Hakenflasche bzw. dem Hubseil zu nah an diesen Bereich heranfahren,
löst der Kran sowohl mit der optischen als auch mit der akustischen
Warnanlage Alarm aus. Gleichzeitig reduzieren sich die Geschwindigkeiten
von Dreh.- und Katzfahrwerk auf die kleinste Geschwindigkeit.
Der Kran kann
nun ganz langsam an den eigentlich gesperrten Bereich herangefahren
werden. Bei einer Überschreitung des Sperrbereiches schaltet
das Katzfahrwerk ab, bzw. das Drehwerk leitet eine gegenläufige
Bewegung ein!
Es handelt sich
hier jedoch wie bei allen Endschaltern um eine Notabschaltung die
nicht betriebsmäßig angefahren werden darf.
B B L
Baumaschinen GmbH
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