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Vorbereitungen -bauseits- für Untendreher

Allgemeine Vorbereitungen

Um eine reibungslose Montage und Demontage unserer Krane zu garantieren ist die Kranplatzvorbereitung durch den Auftraggeber von höchster Wichtigkeit. Diese umfasst insbesondere:

  • Freie Zufahrt für LKW-Ladekran (12 to Achslast) zur Baustelle und Kranplatz.
  • Die Absperrung bzw. Verkehrssicherung, Organisation nach Absprache.
  • Der vorgegebene ebene Kranplatz +/- 1 cm Splitt.
  • Eine ausreichende Tragfähigkeit für Kranfundamente muss nachweislich gewährleistet sein.
  • Ein Baustromverteiler muss im Umkreis von 10 - 15 Meter des Kranes bereitgestellt werden.
  • Die Stromversorgung muss ausreichend abgesichert sein.
  • Genügend Arbeitsraum an der Montagestelle.
  • Montage- und Demontagearbeiten müssen zügig und ohne Behinderung durchgeführt werden können.
  • Einen Sicherheitsabstand zu Böschungen, Baugruben und anderen Kranen oder Gebäuden nach unseren Richtlinien (Detaillierte Informationen siehe unten).

 

PDF-Download: Baustellenvorbereitung bauseits für Untendreher

Wichtig: Platzbedarf auch außerhalb des Kranplatzes benötigt für Anlieferung!

  • Eine ausreichende Tragfähigkeit für Kranfundamente muss nachweislich gewährleistet sein
  • Kranmitte muss mit einem Kreuz am Boden vorgängig markiert sein.
  • Der Kran wird liegend auf einer Achse antransportiert, welche auf dem vorbereiteten Kranplatz ausgebaut werden muss
  • LKW-Ladekran transportiert den Kran bis zum Kranplatz an und montiert diesen von außerhalb des Kranplatzes
  • Bei Montage/Demontage wird zusätzlich Platz benötigt zum Auf- bzw. Zuklappen des Kranes
  • Als Kranfundamente werden Betonfüsse von 1,2 x 1,2 m eingesetzt
  • Der Spindelabstand entspricht nicht den Abmessungen des Kranplatzes
Draufsicht Kranplatz
Seitenansicht Kran auf Achse
Draufsicht Kran auf Achse

Baustelleneinrichtung Kranabstände

A ≥ 4m

Oberkante Ausleger zu Unterkante Hakenflasche

Oberkante Gebäude zu Unterkante Hakenflasche

B ≥ 2m

Auslegerspitze zu anderen Kranen

Bei Kranen mit Spitze gelten entsprechend die äußersten Punkte als Abstandsmessung

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α ≤ 30°bei aufgeschütteten oder rolligen Böden ( E> 2xG )
bei gewachsenen, bindigen Böden ( E> 1xG )
F ≥ 1m
F ≥ 2m
bis 12t Gesamtgewicht
bei mehr als 12t Gesamtgewicht
Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:
a) bei nichtbindigen oder weichen Böden   ß = 45°
b) bei steifen oder halbfesten Böden          ß = 60°
c) bei Fels                                              ß = 80°

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