Allgemeine Vorbereitung der Baustelle
Um eine reibungslose Montage und Demontage unserer Krane zu garantieren ist die Kranplatzvorbereitung durch den Auftraggeber von höchster Wichtigkeit. Diese umfasst insbesondere:
- Freie Zufahrt für LKW-Ladekran (12 to Achslast) zur Baustelle und Kranplatz.
- Die Absperrung bzw. Verkehrssicherung, Organisation nach Absprache.
- Der vorgegebene ebene Kranplatz +/- 1 cm Splitt.
- Eine ausreichende Tragfähigkeit für Kranfundamente muss nachweislich gewährleistet sein.
- Ein Baustromverteiler muss im Umkreis von 10 - 15 Meter des Kranes bereitgestellt werden.
- Die Stromversorgung muss ausreichend abgesichert sein.
- Genügend Arbeitsraum an der Montagestelle.
- Montage- und Demontagearbeiten müssen zügig und ohne Behinderung durchgeführt werden können.
- Einen Sicherheitsabstand zu Böschungen, Baugruben und anderen Kranen oder Gebäuden nach unseren Richtlinien (Detaillierte Informationen siehe unten).
Alle Daten auf einen Blick:
Kranplatzvorbereitung
Wichtig: Platzbedarf auch außerhalb des Kranplatzes
- Eine ausreichende Tragfähigkeit für Kranfundamente muss nachweislich gewährleistet sein
- Kranmitte muss mit einem Kreuz am Boden vorgängig markiert sein.
- Der Kran wird liegend auf einer Achse antransportiert, welche auf dem vorbereiteten Kranplatz ausgebaut werden muss
- LKW-Ladekran transportiert den Kran bis zum Kranplatz an und montiert diesen von außerhalb des Kranplatzes
- Bei Montage/Demontage wird zusätzlich Platz benötigt zum Auf- bzw. Zuklappen des Kranes
- Als Kranfundamente werden Betonfüsse von 1,2 x 1,2 m eingesetzt
- Der Spindelabstand entspricht nicht den Abmessungen des Kranplatzes
Baustelleneinrichtung Kranabstände
Der Sicherheitsabstand zu Böschungen, Baugruben und anderen Kranen oder Gebäuden muss nach unseren Richtlinien gewährleistet werden.
Kranabstände zur Böschung
α ≤ 30° | bei aufgeschütteten oder rolligen Böden ( E> 2xG ) bei gewachsenen, bindigen Böden ( E> 1xG ) |
F ≥ 1m F ≥ 2m | bis 12t Gesamtgewicht bei mehr als 12t Gesamtgewicht |
Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: a) bei nichtbindigen oder weichen Böden ß = 45° b) bei steifen oder halbfesten Böden ß = 60° c) bei Fels ß = 80° |